Tipps und Hinweise für die ehrenamtliche Begleitung im Asylverfahren

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Wie gelingt ehrenamtliche Unterstützung während des Asylverfahrens? Und welche Rolle kommt Ehrenamtlichen bei einer möglichen Ablehnung des Asylantrages zu? Zum Einstieg finden Sie hier einige grundlegende Tipps und Gedanken.

Wie gelingt ehrenamtliche Unterstützung während des Asylverfahrens?

Ehrenamt ist im Asylverfahren unersetzlich und nicht mehr wegzudenken. Jens Dieckmann, Rechtsanwalt und Experte für Asylrecht, berichtet darüber hier im Video: 

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https://youtu.be/2B7k_S-QhfM

Mit die wichtigste Aufgabe, die der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit zukommt, ist die Vorbereitung der Anhörung des/der Geflüchteten durch das BAMF. In der Anhörung muss der/die Geflüchtete in der Lage sein, seine/ihre Fluchtgründe und die Angst, in das Heimatland zurückzukehren, in Worte zu fassen. Das ist oft sehr schwer. Geflüchtete haben oft noch nie darüber gesprochen, was sie erlitten haben. Ehrenamtliche, die sich Zeit nehmen, Vertrauen aufzubauen, sollten dem/der Geflüchteten verdeutlichen, worauf es ankommt in dieser so wichtigen Anhörung. Sie können dabei helfen, eine eigene Sprache für ihr oder sein Leid zu entwickeln und zu finden.  

Wichtig! Wovon allerdings nur abgeraten werden kann, ist für Geflüchtete in deutscher Sprache eine schriftliche Stellungnahme abzufassen und dem BAMF zuzuschicken. Solche Stellungnahmen ersetzen nie die mündliche Anhörung und sind erfahrungsgemäß eine große Fehlerquelle, wenn der/die Geflüchtete in seiner/ihrer Sprache Dinge dann doch anderes formuliert, als es der/die deutsche Betreuer*in getan hat.


Eine weitere wichtige Hilfestellung im laufenden Verfahren kann in medizinischen Fragen geleistet werden. Den meisten Geflüchteten ist nicht bewusst, dass im Asylverfahren beim BAMF wegen § 60 Vll AufenthG auch medizinisch begründete Abschiebungshindernisse zu einem Abschiebungsschutz führen können. Der/die Geflüchtete hat dabei die volle Beweislast, muss also dem BAMF aussagekräftige qualifizierte ärztliche Bescheinigungen vorlegen, die den gesetzlichen Maßstäben des § 60 a II c) AufenthG entsprechen. Da Geflüchtete aber gemäß § 4 AsylbLG nur sehr eingeschränkten Krankenversicherungsschutz genießen, ist es oft schwierig, ein gutes und den gesetzlichen Standards genügendes Attest zu bekommen. 

Wichtig! Ehrenamtliche Unterstützer*innen können hier helfen, gegenüber Ärzt*innen die Notwendigkeit eines solchen Attestes zu erläutern.


Schließlich sollte die derzeit oft sehr lange Zeit der Verfahren genutzt werden, um Integrationsfortschritte anzustoßen und zu begleiten. Hat der/die Geflüchtete im Heimatland bereits schulische Qualifikationen erworben? Dann sollte man prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit diese in Deutschland anzuerkennen sind. Liegt ein Ausbildungsplatzangebot vor, verfügt der/die Geflüchtete aber noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse? Hier gibt es eine Fülle von Fördermöglichkeiten durch die örtlichen Agenturen für Arbeit, bei denen im Rahmen von sogenannten Einstiegsqualifikationsmaßnahmen Geflüchtete über spezielle Sprachkurse und Praktika an bestimmte Berufsfelder herangeführt werden können. Hierbei können Ehrenamtliche eine wertvolle, verfahrensbegleitende Lotsenfunktion vor Ort wahrnehmen.   

Welche Tipps und Hinweise für die Begleitung während des Asylverfahrens Jens Dieckmann, Rechtsanwalt und Experte für Asylrecht, für Sie als Ehrenamtliche*r hat und wie die oben angesprochene Lotsenfunktion aussieht, können Sie sich in diesem Video ansehen.

Welche Rolle können Ehrenamtliche bei Ablehnungen im Asylverfahren spielen?

Auch das gehört zur ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit: Asylanträge werden abgelehnt, Abschiebungen stehen an. Auch in diesem so schwierigen und für alle Beteiligten belastenden Abschnitt können ehrenamtlich Tätige Geflüchteten hilfreich zur Seite stehen.
 

Zum einen muss den Geflüchteten frühzeitig klar sein, wie kurz oft die für eventuelle Rechtsmittel zur Verfügung stehende Zeit ist. Im Falle einer Ablehnung des Asylantrages, ist dringend dazu zu raten, dass ehrenamtliche Unterstützer*innen sich an hauptberufliche Migrationsberatungsstellen der freien Wohlfahrtsverbände oder an entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wenden, um in der gebotenen (kurzen) Zeit das Richtige zu tun.
 

Schließlich spielen Ehrenamtliche eine große Rolle bei der Begleitung von Petitionen und Härtefallanträgen gegenüber den zuständigen Landesbehörden.
 

Die Menschen, die teilweise seit vielen Jahren vor Ort mit den betroffenen Geflüchteten leben und arbeiten (Lehrer*innen, KITA-Mitarbeiter*innen, Arbeitgeber*innen, Nachbar*innen etc.) sind oft die glaubwürdigsten Fürsprecher*innen, wenn es um die Beurteilung der Integrationsleistungen von Flüchtlingsfamilien geht. Es lohnt sich, dies gegenüber den Behörden in einem Schreiben zum Ausdruck zu bringen. Dies ist oft die letzte Chance, die bleibt.
 

Aber: Nicht jedes Engagement hat am Ende Erfolg! Wer im Migrationsbereich engagiert ist, muss sich von Beginn an damit auseinandersetzen, dass zu dieser Arbeit auch Enttäuschungen und – so empfundene – „Niederlagen“ gehören. Es gibt nicht nur Anerkennungen in Asylverfahren und nicht nur freiwillige Ausreisen im Falle der Ablehnung, sondern eben auch die Erfahrung von Abschiebungen.   

Es liegt in der Natur dieser Verfahren, dass, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind und auch Petitionen und Härtefallanträge keinen Erfolg hatten, am Ende auch eine zwangsweise Abschiebung stehen kann.
 

Ein Rezept, wie man sich dafür wappnen oder damit umgehen kann, gibt es nicht. Man sollte sich aber von dieser Realität nicht abschrecken lassen, diese wertvolle und so wichtige Arbeit im Flüchtlingsbereich aufzunehmen.
 

Man muss sich nur selbst gegenüber zu jedem Zeitpunkt sagen können, dass man alles Mögliche unternommen hat, um dem Anliegen des Betreuten Gehör zu verschaffen und ihm zu ermöglichen, in jedem Verfahrensabschnitt informierte Entscheidungen zu treffen.
 

Wer das von sich sagen kann, der hat alles richtig gemacht!   

Sie haben nun erfahren, wie man sich der Begleitung von Geflüchteten im Asylverfahren annähern kann und was es dabei zu bedenken gilt. Was können Sie als Hintergrundinformation für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit mitnehmen?
► Ziel jeder Flüchtlingsarbeit muss immer sein, dem oder der Betroffenen zu helfen, dass er/sie wieder Akteur*in seines beziehungsweise ihres eigenen Lebens wird, dass er/sie sich seiner/ihrer Menschenrechte, die er trotz Flucht nie verloren hat, wieder bewusst wird und sie leben kann.
► Die Arbeit mit Geflüchteten in laufenden Verfahren beinhaltet insbesondere die Begleitung der Asylverfahren beim BAMF, aber auch die Hilfe beim Zugang zu medizinischer Hilfe oder zu Integrationsprogrammen.
► Jeder, der mit Geflüchteten arbeitet, muss sich bewusst machen, dass am Ende eben auch eine negative Entscheidung und damit auch eine drohende Abschiebung des Geflüchteten stehen kann.


Autorenbild

Jens Dieckmann ist Rechtsanwalt bei Becher&Dieckmann – Rechtsanwälte in Bonn und seit 1996 als Rechtsanwalt bundesweit im gesamten Bereich des Asyl- und Ausländerrechts sowie als Strafverteidiger tätig. Er ist Mitglied der Rechtsberaterkonferenz der freien Wohlfahrtsverbände und des UNHCR in Flüchtlingsfragen sowie Mitglied des Bonner Anwaltvereins, der AG Migrationsrecht, der AG Strafrecht und der AG Internationales Wirtschaftsrecht des Deutschen Anwaltvereins und im Beirat der Refugee Law Clinic (RLC) der Universität Köln und des Dachverbandes der RLC Deutschland und Mitglied der Fachkommission Asyl beim Bundesvorstand von Amnesty International, Deutschland. Zudem hält er bundesweit Vorträge im Bereich des Asyl- und Ausländerrechts sowie des Völkerstrafrechts. Seit 2003 wurde und wird er wiederholt berufen als Verteidiger, Zeugenbeistand und Opferanwalt am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag (NL).  

Foto: © überaus.de/Klaas Sydow

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