Hate Speech oder zu Deutsch "Hassrede" kann sowohl offline als auch online zum Problem werden. Die zunehmende Verbreitung und Nutzung von Internetangeboten hat Hassrede in den letzten Jahren sichtbarer gemacht und vermehrt in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. So treten in Internetplattformen, Foren, Blogs oder in sozialen Netzwerken immer wieder unterschiedliche Formen verletzenden Online-Verhaltens und verbaler Gewalt auf, die so in einer direkten Kommunikationssituation eher nicht geäußert worden wären. Laut einer Forsa Umfrage haben im Jahr 2016 zwei Drittel von über 2.000 Befragten schon einmal Hassrede im Internet gesehen (Tendenz steigend). Auch Akteure der Zivilgesellschaft (z.B. Politiker) sind immer wieder damit konfrontiert. Um die verschiedenen Formen von Hate Speech zu erkennen, hilft eine erste Einordnung des Begriffs.
Hate Speech im Netz – Erklärung, Beispiele und Reaktion
Zu den KommentarenImmer wieder ist die Rede von Hate Speech – vor allem im Internet und in den sozialen Medien. Doch was bedeutet der Begriff eigentlich? Gegen welche Menschen richtet sich diese Form der Diskriminierung und wie kann man damit umgehen? Erklärungen und konkrete Tipps finden Sie in dieser Lektion!
In dieser Lektion
Hate Speech - Ja oder nein?
Worum geht es?
Was ist Hate Speech?
Für den Begriff Hate Speech existiert keine einheitliche wissenschaftliche Definition. Es kursieren daher verschiedene Erklärungen mit teilweise unterschiedlichen Schwerpunkten. Immer wieder betonte Merkmale von Hate Speech sind die abwertende Form der Sprache und das Verurteilen anderer Menschen.
Dem schließen sich sowohl Prof. Dr. Jörg Meibauer (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) als auch Raul Krauthausen (Aktivist für Inklusion und Barrierefreiheit) in ihren Definitionen von Hate Speech an.
Begriffe wie Hasspropaganda und Cybermobbing tauchen ebenfalls im Zusammenhang mit verletzendem Verhalten im Internet auf, sind jedoch nicht mit Hate Speech gleichzusetzen.
Hasspropaganda zielt darauf ab, mit manipulativen Methoden Menschen und die Öffentlichkeit zu beeinflussen. Cybermobbing bezeichnet laut einer Definition des Bundesfamilienministeriums die "Beleidigung, Bedrohung, Bloßstellung oder Belästigung von Einzelpersonen mithilfe von Kommunikationsmedien".
Hassrede hingegen richtet sich tendenziell gegen ganze Personen- und Bevölkerungsgruppen, Ethnien oder Religionen.
Während manche Formen solcher Hassrede klar und deutlich erkennbar sind, tritt Hate Speech teilweise auch unterschwellig (z.B. auf Grund der sexuellen Orientierung) auf. Solche Ausprägungen sind nicht immer leicht zu identifizieren.
Typische Verhaltensmuster und Beispiele von Hate Speech
Quelle: Zusammenstellung von Hate-Speech-Mustern aus der Broschüre "Hate Speech - Hass im Netz" von der Landesanstalt für Medien NRW (lfm), klicksafe.de und der Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz (AJS) Landesstelle NRW. (© AJS, lfm, klicksafe.de)
Rechtslage und Gesetze
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Hate Speech sogar zur Straftat werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn die rechtlichen Grenzen der im Grundgesetz verankerten freien Meinungsäußerung überschritten werden. Das Strafgesetzbuch bietet dazu verschiedene Straftatbestände. Einige davon sind die folgenden:
- Beleidigung (§ 185 StGB)
- Üble Nachrede (§ 186 StGB)
- Verleumdung (§ 187 StGB)
- Volksverhetzung (§ 130 StGB)
Die Frage, ob im Falle von Hate Speech auch eine Straftat vorliegt, ist jedoch stets eine juristische und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Prozesse und Urteile haben bereits Geldstrafen nach sich gezogen. So wurde im Mai 2019 eine Gruppe von Hasskommentatoren vom Amtsgericht Heilbronn zu einer Geldstrafe von insgesamt 47.000 € für Beleidigungen, Diffamierungen und Drohungen auf Facebook verurteilt. (Link zum Presseartikel).
Opfer und Betroffene von Hate Speech sind daher gut darin beraten, juristische Beratung einzuholen.
Umgang und Reaktion
Wenn Sie Hate Speech bemerken oder sogar selbst ein Opfer von Hate Speech geworden sind, sollten Sie das nicht hinnehmen und stehen lassen! Was können Sie tun?
Erste Möglichkeiten, selbst gegen Hate Speech aktiv zu werden:
- Fordern Sie Hater und Hetzer mit dem Hinweis auf die Netiquette dazu auf, Diskriminierungen und Beleidigungen zu unterlassen und sachlich zu bleiben.
- Gezielte Fragen, Widerlegen von Falschaussagen und eigene Positionierungen können geeignete Reaktionen sein.
- Posten Sie Gegendarstellungen, wie zum Beispiel einen Link auf eine Seite mit konkreten Informationen und Fakten.
Um in Kommentarspalten schlagfertig zu reagieren, lassen sich als Antwortmöglichkeit auch humorvolle Memes und Bilder posten, zum Beispiel die von der Democratic Meme Factory.
Hinweis: In der Lektion „Wie reagieren auf menschenfeindliche Handlungen? – Umgang mit Stammtischparolen und Anfeindungen im Ehrenamt“ finden Sie weitere Empfehlungen für den Umgang mit menschenfeindlichen oder rassistischen Aussagen.
Hass im Netz melden
Ein weiterer Schritt ist die Meldefunktion unangemessener Inhalte im Netz. Große Plattformen wie Facebook, Instagram und YouTube bieten solche Funktionen an, um diese Inhalte überprüfen und entfernen zu lassen. Vor allem, wenn unterschiedliche Nutzer einen Fall melden, werden entsprechende Inhalte meist schnell gelöscht. Dokumentieren Sie zweifelhafte Kommentare mit einem Screenshot, um diese Inhalte für mögliche juristische bzw. strafrechtliche Konsequenzen gegenüber dem Verfasser zu sichern. Wenn das alles nichts hilft, bieten folgende Angebote ganz konkrete Hilfe an:
- Auf der Website hass-im-netz.info/melden lassen sich Hass-Postings melden.
- Unter online-strafanzeige.de können strafrechtlich relevante Inhalte zur Anzeige gebracht werden.
- Auch die Landesanstalt für Medien NRW hat eine eigene Beschwerde-Website.
- Die Facebook-Gruppe #ichbinhier hat über 45.000 Mitglieder und setzt sich für einen konstruktiven Dialog in den Sozialen Medien ein. Die Mitglieder der Gruppe stellen sich dort gemeldeten Hassposts entgegen und verfassen in betroffenen Threads/Posts eigene Kommentare, die sich gegen Hass und Hetze richten. Interessierte können beitreten und bei Bedarf um die Unterstützung der Community bitten.
► Hate Speech existiert offline wie online und wird durch Postings im Internet öffentlich sichtbar.
► Es existiert keine einheitliche Begriffsdefinition zum Thema Hassrede, was eine klare Abgrenzung und Klassifizierung erschwert.
► Hassrede kann auch unauffällig auftreten und ist daher nicht immer leicht zu identifizieren.
► Es existieren Grenzen der Meinungsfreiheit, bei deren Überschreitung Hassrede strafrechtlich verfolgt werden kann.
► Betroffene Personen können ganz konkret selbst gegen Hate Speech vorgehen, indem sie diese melden oder zur Anzeige bringen.
Weiterführendes Material
Die Democratic Meme Factory bietet eine Sammlung humorvoller Bilder und Gifs, um schlagfertig auf Hassrede zu antworten.
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz stellt eine Präsentation zum Umgang mit Hass im Netz bereit. Die Inhalte eignen sich für alle Altersgruppen.
Der Bayerische Rundfunk bietet auf seiner Website einen Video-Beiträg zum Thema Hate Speech.
Aktuell wird über eine Anpassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes diskutiert. Im Gespräch sind eine Meldepflicht für Plattformen und härtere Strafen bei Hasskommentaren im Netz. Die Tagesschau gibt dazu einen Überblick.
Die Modulbox "Politische Medienbildung für Jugendliche - auf Hate Speech und Fake News reagieren" kann auf der Projektseite heruntergeladen werden.
Die Inhalte dieser Lektion sind angelehnt an die Modulbox Politische Medienbildung für Jugendliche. Die Modulbox wurde vom Projekt Politische Jugendbildung in Kooperation mit dem Grimme-Institut entwickelt.
Kommentare
Welche Erfahrungen mit Hate Speech haben Sie gemacht und wie sind Sie damit umgegangen? Welche Tipps haben Sie noch zum Umgang? Wann sollte man vielleicht auch gar nicht reagieren. Teilen Sie uns Ihre Meinung unten im Kommentarfeld mit!