Lernende unterstützen – mit Tipps zum Verbraucherschutz

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Viele Menschen wissen nicht, wie sie sich als Verbraucher*in am besten schützen können. Personen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten stehen dabei vor zusätzlichen Herausforderungen. Wie können Ehrenamtliche dabei unterstützen?

Besondere Verbrauchergruppe: Menschen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten

Wer Schwierigkeiten mit dem Lesen und Schreiben hat, steht bei Fragen des Verbraucherschutzes vor zusätzlichen Herausforderungen. Hürden können zum Beispiel beim Lesen eines Vertrags auftreten, der abgeschlossen werden möchte. Desweiteren kann möglicherweise nicht überprüft werden, ob mündliche Versprechungen vertraglich festgehalten wurden.

Verträge und Abos bereiten vielen Menschen Schwierigkeiten: Oft sind diese sprachlich so verfasst, dass Verbraucher*innen nicht alles verstehen, was sie unterschrieben haben. Und auch nicht, in welche Kostenfallen sie tappen könnten. Dies stellt für sie große Probleme dar und kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Lese- und Schreibschwierigkeiten können im Ernstfall zum Abschluss ungewollter Verträge (z. B. Mobilfunkverträge), zu Abofallen im Internet, zu Abmahnungen wegen illegaler Downloads, zu hohen Strom- und Energiekosten oder zum Abschluss von Verträgen mit unseriösen Anbietern von Kreditkarten und Kreditvermittlung im Internet führen.

In dieser Lektion haben wir häufig auftretende Probleme sowie Tipps und Lösungsvorschläge für Sie zusammengestellt.

Abschluss ungewollter Verträge


Bild: Andreas Breitling auf Pixabay

Immer wieder kommt es vor, dass ungewollt oder unbewusst Verträge abgeschlossen werden. Insbesondere bei Vertragsschluss an der Haustür und auf der Straße, oder wenn mit Druck Unterschriften verlangt werden, sollten Verbraucher*innen vorsichtig sein, um unangenehme Folgen zu vermeiden.   

Mögliche Folgen können sein: 

  • Es entstehen hohe Kosten.
  • Die Verträge sind zum Teil vollkommen unnütz, weil nicht regelkonform.
  • Der Widerruf ist schwierig oder kaum möglich, da Verbraucher*innen zum Teil gar nicht wissen, dass überhaupt ein Vertrag abgeschlossen wurde.

Tipp: Verbraucher*innen sollten keine Verträge an der Haustür oder in der Fußgängerzone abschließen und nichts unterschreiben, was nicht verstanden wird! Verträge von seriösen Anbietern darf man immer auch in Ruhe zu Hause nochmals anschauen, bevor man unterschreibt. Machen Sie die Menschen, die sie begleiten, rechtzeitig darauf aufmerksam.

Widerruf von Verträgen

Die Frist für den Widerruf von Verträgen, die im Internet, am Telefon oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, beträgt in der Regel 14 Tage. Der Widerruf ist am besten schriftlich und per Einschreiben mitzuteilen.  

Wenn das Unternehmen nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Ausnahmen treten auf bei:

  • Reisen
  • Maßanfertigungen
  • Tickets
  • verderblichen Waren oder 
  • Gesundheits- und Hygieneartikeln, deren Siegel gebrochen ist.  

Tipps der Verbraucherzentrale für den erfolgreichen Widerruf erhalten Sie hier.

Reklamation

Wenn eine Ware defekt ist (zum Beispiel: der Staubsauger funktioniert nicht mehr; der Fernseher ist nach wenigen Monaten kaputt), beträgt die gesetzliche Gewährleistungszeit immer zwei Jahre.   

Was kann man tun? 

  • Beim Verkäufer reklamieren, denn er muss nachbessern. Er kann die Ware reparieren oder neue Ware herausgeben.
  • Die Reklamationen sollten möglichst schriftlich erfolgen. Möglicherweise besteht zusätzlich eine Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers).  

Tipps der Verbraucherzentrale für die erfolgreiche Reklamation erhalten Sie hier

Was kann man tun, wenn die Garantie oder Reklamationszeit abgelaufen ist? Oder wenn man nicht weiß, wo man die Ware gekauft hatte? An vielen Orten gibt es inzwischen Repair-Cafés, in denen sich Menschen zu festgelegten Terminen treffen und sich gegenseitig helfen, kaputte Gegenstände zu reparieren. In Deutschland gibt es rund 750 Repair-Cafés. Auf der Internetseite www.reparatur-initiativen.de sind Adressen sowie Termine von Reparatur-Initiativen deutschlandweit zu finden.  

Handyverträge


Bild: Pexels auf Pixabay

Die Regelungen von Handyverträgen sind Verbraucher*innen häufig nicht bekannt oder nicht vollumfassend verständlich. Zusätzlich werden sie nicht immer offen dargelegt. Darüber hinaus führen offensive Verkaufsstrategien zu ungewollten Vertragsabschlüssen oder teuren Zusatzkosten. Mündliche Versprechungen im Handyshop werden zudem häufig nicht vertraglich festgehalten.

Zu beachten ist auch, dass eine Kündigung des Vertrags vor Ende der Laufzeit zu hohen Schadensersatzforderungen über die restlichen Grundgebühren führen kann. 


Tipps für den Vertragsschluss

Verbraucher*innen sollten sich vor dem Vertragsschluss folgende Fragen stellen und sie beantworten können:   

  • Welche monatlichen Kosten entstehen? 
  • Welche Laufzeit hat der Vertrag? Verlängert er sich automatisch?  
  • Wann kann der Vertrag erstmals gekündigt werden? 
  • Für welche Netze gilt die Flatrate? 
  • Wie viele Freiminuten gibt es? 
  • Welches Datenvolumen ist enthalten? Reicht es aus? 
  • Sind Auslandsoptionen verfügbar? 
  • Kommt Prepaid als Alternative in Frage? 

Es ist empfehlenswert, den Vertrag nicht gleich im Laden zu unterschreiben und eine Person mitzunehmen, die beim Lesen und Schreiben unterstützen kann.

Seit dem 1. Dezember 2021 müssen Telekommunikations-Anbieter neue Kund*innen über die wichtigsten Inhalte eines Vertrags informieren. Diese Zusammenfassung sollten sich Menschen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten in jedem Fall schriftlich geben lassen und mit einer Vertrauensperson durchgehen. Mehr dazu finden Sie auf den Seiten der Verbaucherzentrale auch in leichter Sprache! Außerdem in leichter Sprache: Nützliche Infos zur Wahl des passenden Handytarifs. 


Drittanbietersperre 

Abofallen bei der Nutzung eines Smartphones werden unter anderem durch das Anklicken von Werbung ausgelöst. In diesem Fall können ungewollte Verträge mit dritten Anbietern zustande kommen, indem man z. B. unachtsam auf den Button "Kaufen" klickt. Auf der Handyrechnung wird dann nach Vertragsschluss monatlich eine feste Summe abgebucht.  

Was soll man in diesem Fall tun? Zuerst muss man den Abo-Betreiber finden und das Abo stoppen. Den Betrag kann man möglicherweise vom Abo-Betreiber und Mobilfunkanbieter zurückfordern. 

Tipp: Jeder Mobilfunkanbieter muss auf Wunsch eine Drittanbietersperre einrichten. Eine Abrechnung über die Handyrechnung ist dann nicht mehr möglich. 

Interaktive Musterbriefe und Vorlagen zur Einrichtung einer Drittanbietersperre fürs Handy erhalten Sie hier.  

Kontoführung

Für Personen, die auf der Suche nach einem einfach gestalteten Konto sind, eignet sich das sogenannte „Basiskonto“. Hierbei handelt es sich um ein Girokonto auf Guthabenbasis, welches unabhängig von einer Kreditwürdigkeit eröffnet werden kann. Diese Art von Konto kann nicht überzogen werden, man erhält auch keine Kreditkarte. 

Mit einem Basiskonto kann man:   

  • Geld einzahlen und abheben
  • Lastschriften und Überweisungen machen
  • Kartenzahlungen tätigen 

Das Konto darf etwas kosten: Die Banken dürfen jedoch nur ein angemessenes Entgelt für die Kontoführung verlangen. Es gibt aber auch immer wieder Banken, die kostenlose Konten anbieten.


Bild: flyerwerk auf Pixabay

Kontodeckung im Auge behalten

Ist man im Besitz einer Girocard, ist es möglich, im Geschäft zu bezahlen, auch wenn kein Geld mehr auf dem Konto ist. Mit der Unterschrift auf dem Kassenzettel oder der PIN Eingabe wird das Geld nicht sofort vom Konto abgebucht. Die Buchung erfolgt wenige Tage später per Lastschrift. Ist nicht genug Geld auf dem Konto, kann ein Inkassobüro eingeschaltet werden, was wiederum zu zusätzlichen Kosten führt.  

  

Tipp: Daher ist es nützlich, Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren. Und immer etwas Geld auf dem Konto übrig zu lassen.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie auf diesen Link gehen, werden Inhalte aus folgendem Kanal angezeigt und Verbindungen zu den jeweiligen Serven aufgebaut.

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Schufa und Inkassobrief

Wenn man eine Rechnung nicht bezahlt hat, erhält man in der Regel nach einer gewissen Zeit eine erste Mahnung. Die Mahnung muss zeitig bezahlt werden. Das ist wichtig! Es kann sonst zu einem Inkassobrief kommen.

Wenn Verbraucher*innen einen Inkassobrief erhalten, sollten sie sich zuerst fragen, ob alle offenen Rechnungen bezahlt wurden. Bei Unsicherheiten, ob der verlangte Betrag wirklich gezahlt werden soll, können Verbraucher*innen Hilfe bei der Verbraucherzentrale vor Ort suchen oder unter www.inkasso-check.de. Informationen zum Umgang mit Inkasso-Briefen finden Sie hier auch in leichter Sprache.

Vorsicht, denn schon bei der zweiten Mahnung kann es zu einem Schufa-Eintrag kommen. Die Schufa ist eine Wirtschaftsauskunftei, die Auskunft über die Zahlungsfähigkeit einer Person gibt. Schufa-Auskünfte werden zum Beispiel verlangt, wenn man eine Wohnung mieten will.  

Im verlinkten Video des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) finden Sie Informationen zu den Themen Schufa und Inkasso. Schauen Sie rein.

Haftpflichtversicherung


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Die private Haftpflichtversicherung ist für alle Menschen die wichtigste Versicherung. Warum? Wenn jemand aus Versehen beim Fahrradfahren ein Auto rammt oder das Handy eines Freundes fallen lässt und es dadurch beschädigt, dann muss er für den Schaden aufkommen und die gesamten entstandenen Kosten tragen. Das kann sehr teuer werden, da es keine finanzielle Begrenzung dabei gibt. Damit man dann nicht vor dem finanziellen Ruin steht, braucht man eine Haftpflichtversicherung.

Um eine Haftpflichversicherung abzuschließen, benötigt man gewisse Lese- und Schreibkompetenzen oder jemanden, der beim Abschluss des Vertrags unterstützt. Das kann dazu führen, dass Menschen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten bislang keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Die private Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden oder eine Reparatur und übernimmt Arzt- und Krankenhauskosten, wenn sich jemand verletzt hat. 

Mehr zum Thema Haftpflichtversicherung erfahren Sie im Video oder auch hier in leichter Sprache.  


Beratungsangebote der Verbraucherzentralen

Wohin wenden bei Problemen? Die deutschen Verbraucherzentralen sind auf Landesebene organisierte Vereine, die sich aufgrund eines staatlichen Auftrags dem Verbraucherschutz widmen und Beratungsleistungen erbringen. Die Verbraucherzentralen beraten Verbraucher*innen in vielen Fällen und bieten Folgendes an:

  • Beratung vor Abschluss von Verträgen
  • Rechtliche Hilfe im Einzelfall, z.B. bei untergeschobenen Verträgen, Widerruf und Reklamation
  • rechtliche Prüfung des Sachverhalts
  • außergerichtliche Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen
  • Beratung bei Forderungen von Inkasso-Unternehmen

Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale vor Ort. Der Erstkontakt sowie die Überprüfung, ob und wie die Verbraucherzentrale bei dem betreffenden Anliegen helfen kann, ist erstmal kostenfrei. Danach wird das Problem an hauseigene Fachexpert*innen weitergeleitet, die gemeinsam mit den Verbrauchern eine Lösung herbeiführen. Diese Hilfe ist kostenpflichtig.

Weiterführendes Material

  • Die Verbraucherzentrale stellt vielfältige Informationen und Checklisten zu den Themen Onlineshops, Mobilfunk und Internet, Widerruf, Versicherungen, Inkassoforderung in leichter Sprache zur Verfügung. Was leichte Sprache ist, erfahren Sie hier.
  • Sie suchen Lernmaterial? Im Projekt KonsumAlpha sind vielfältige, verbraucherrelevante Lernmaterialien entstanden, die zur Förderung von Lesen und Schreiben genutzt werden können. Sie sind alltags- und lebensweltbezogen, knüpfen also an die Probleme von Menschen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten an. Hier herunterladen!


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Die Inhalte dieser Lektion sind im Bereich Integration des vhs-Ehrenamtsportals entstanden und wurden für die Bedarfe von Ehrenamtlichen, die Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebote begleiten, redaktionell angepasst.

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Haben Sie schon Erfahrungen mit Schwierigkeiten in Verbraucherfragen gemacht? Teilen Sie uns doch im Kommentarfeld mit, welche Probleme Sie schon erlebt haben und wie Sie diese gemeinsam mit den Menschen, die Sie begleiten, gelöst haben. Vielleicht haben Sie noch Tipps für uns, von denen auch andere Ehrenamtliche profitieren könnten?