Besonders Schutzbedürftige

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Bestimmte Gruppen von Geflüchteten, wie z.B. Kinder, ältere Menschen oder Frauen, müssen besonders geschützt werden. Nicht nur während der Flucht, auch in den Auffanglagern und Flüchtlingsunterkünften. Warum das so ist, erfahren Sie in dieser Lektion.

Die Genfer Flüchtlingskonvention

Normalerweise sollten Staaten die Sicherheit und die Rechte ihrer Bürger garantieren. Wenn Menschen aufgrund von Krieg in Verfolgung in ein anderes Land flüchten, dann verlieren sie diesen Schutz. Nicht selten sind sie im Exil rechtlos und Willkür ausgesetzt. Um Abhilfe zu schaffen, wurde die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ins Leben gerufen. Das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ - wie der eigentliche Titel der Genfer Flüchtlingskonvention lautet – wurde bereits am 28. Juli 1951 verabschiedet. Dieses bildet die Grundlage für den weltweiten Flüchtlingsschutz. Doch die Rahmenbedingungen des Flüchtlingsschutzes sowie die Umsetzung sind in jedem Land unterschiedlich. Zudem haben bestimmte Gruppen einen besonderen Hilfsbedarf. Wir stellen Ihnen jetzt vor, um welche Gruppen es sich handelt.

Frauen und Mädchen

Frauen und Mädchen

© UNHCR

Mindestens 50 Prozent aller Geflüchteten sind Frauen und Mädchen.  Sie fliehen vor Gewalt und Unterdrückung, vor Verfolgung aus politischen und religiösen Gründen oder weil sie einer bestimmten Volksgruppe angehören.  Aber auch geschlechtsspezifische Gefahren wie Witwenverbrennungen und genitale Verstümmelung oder Vergewaltigungen sind Gründe, die Frauen zur Flucht zwingen.

Die Auflösung sozialer und gesellschaftlicher Strukturen einer Gesellschaft führt zur Zunahme der Gewaltbereitschaft. In vielen Bürgerkriegen gehören systematische Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen zur erklärten Kriegsstrategie. 

Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, leiden häufig unter psychischen Langzeitfolgen, Depressionen bis hin zu Selbstmordgedanken und sozialer Isolation. Sie verlassen ihre Heimat meist allein mit Kindern und älteren Familienangehörigen, weil ihre Ehemänner, Väter oder Brüder getötet, gefangengenommen oder als Rebellen oder Soldaten eingezogen wurden.  

Doch auch das Leben in Flüchtlingslagern und Notunterkünften ist besonders für kranke oder alleinstehende Frauen mit Kindern schwierig. Häufig bietet ein Flüchtlingslager nicht den Schutz, den die Frauen in ihren eigenen Häusern, Dörfern und Gemeinden hatten.  

Folgende Probleme können auftreten:  

  • schlecht beleuchtete Lager
  • ungenügender Schutz vor Eindringlingen 
  • abgelegene sanitäre Anlagen, die nicht nach Geschlechtern getrennt sind
  • lange Wege zu Wasserstellen und Plätzen mit Feuerholz

Angst vor Gewalt und sexuellen Übergriffen, Hunger und Krankheit, dem Verlust von Angehörigen und einer ungewissen Zukunft ist somit der ständige Begleiter von Frauen auf der Flucht.  

Kinder und unbegleitete Minderjährige

Die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern hat die UNO-Flüchtlingshilfe anlässlich des Weltflüchtlingstages 2019 im folgenden Video zusammengefasst. Klicken Sie rein!

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50 Prozent der 70,8 Millionen Menschen, die sich aktuell auf der Flucht oder in flüchtlingsähnlichen Situationen befinden, sind jünger als 18 Jahre.

Geflüchtete Kinder in Kriegsgebieten sind besonderen Gefahren ausgesetzt, die Erwachsene nicht betreffen. Dazu zählen die Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten oder die Angst der Mädchen vor einer Zwangsehe oder Beschneidung. Mädchen, die Opfer von Vergewaltigungen wurden, und Kindersoldaten leiden oft ein Leben lang unter Scham und Ausgrenzung. Die Erfahrungen und Erlebnisse, die Kinder im Krieg und auf der Flucht machen, können schwerwiegende Folgen haben, welche die Entwicklung eines Kindes nachhaltig beeinträchtigen. 

Auf der Flucht werden Kinder oft von ihren Eltern und Angehörigen getrennt oder sie flüchten von vornherein allein oder mit ihren Geschwistern. Die Flucht kann mehrere Jahre dauern, und auf dem beschwerlichen Weg  ertragen sie nicht nur Kälte und Hunger. Viele müssen mit ansehen, wie andere Menschen sterben und haben selbst Angst um ihr Leben.  


Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmFs)

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Kinder, meistens im  Alter von 15-17 Jahren, die ohne eine erwachsene Begleitperson aus ihrer Heimat fliehen. Alleine bewältigen sie den Weg durch verschiedene Länder. Viele Eltern geflüchteter Minderjährigen haben ihr gesamtes Erspartes in Schlepperbanden investiert, welche die Jugendliche in  europäische Länder bringen sollen.  

Gerade für junge Menschen ist es schwer, mit traumatischen Erlebnissen umzugehen: „Kinder neigen dazu, alles auf ihr eigenes Handeln zurückzuführen, sie fühlen sich für Dinge verantwortlich, die sie gar nicht beeinflussen können, und entwickeln schnell Schuldgefühle. Deshalb kann sich ein Trauma noch prägender auswirken“, erklärt die Psychologin Fjorda Kalleshi von der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum.


Die UN-Kinderrechtskonvention soll diese Kinder schützen. Es ist das internationale Abkommen mit den meisten Mitgliedstaaten, doch in vielen Ländern bestehen die Kinderrechte nur auf dem Papier.   

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge setzt sich für geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende ein. Der Verband bietet Hilfestellungen und Informationen für junge Geflüchtete ebenso wie für Fachkräfte und ehrenamtlich Aktive.
 

© UNHCR

 

Ankunft in Deutschland

Nach der UN-Konvention müssten unbegleitete Minderjährige nach ihrem ersten Behördenkontakt in Deutschland direkt an das Jugendamt verwiesen werden. Etwa die Hälfte der Bundesländer hat sogenannte Clearinghäuser eingerichtet: Hier erhalten Kinder die nötige Grundversorgung und es wird ermittelt, warum sie geflohen sind und ob es Verwandte gibt. Nach den Asylgesetzen sind Kinder mit 16 Jahren verfahrensfähig: Oft müssen sie in den langen Anhörungen ihre Fluchterlebnisse detailliert schildern. 

Solche Erfahrungen allein durchzustehen, ist für junge Menschen sehr schwierig. Einrichtungen, die soziale, psychologische und rechtliche Beratung anbieten, können die Kinder in allen Lebenslagen unterstützen und zum Lernen motivieren. Kinder, die kindgerecht behandelt werden, haben eine echte Chance auf ein neues Leben in Deutschland.     

Kinder und Jugendliche sind in allen möglichen Lebenslagen auf Unterstützung angewiesen. Es fehlt ihnen die Erfahrung, die sie brauchen, um die Herausforderungen des Alltags zu bewältigen. Wichtig ist eine nahestehende Person, die ihnen den nötigen Beistand leisten kann. Ohne eine Familie oder einen anderen Betreuer leben zu müssen und ganz auf sich allein gestellt zu sein, belastet Kinder oder Teenager sehr. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete sind nicht nur einsam und verlassen, sondern auch mit dem Gefühl der absoluten Entwurzelung und den Strapazen der Flucht konfrontiert.  

Ältere Menschen

 „Ich habe vieles in meinem langen Leben erlebt, aber noch nie habe ich etwas wie die momentane Krise miterlebt.“ Ghazaleh, Frau aus Syrien    

© UNHCR

Auch ältere Geflüchtete gehören bei Naturkatastrophen und Kriegen zu jenen, die besonders gefährdet sind. Die Flucht birgt für ältere Menschen viele zusätzliche Herausforderungen. 

Und auch im Flüchtlingscamp stehen sie vor vielen Hindernissen:

  • Bei körperlichen Beschwerden können sie die Registrierungsstellen nicht erreichen, weil diese zu weit weg sind. Das lange Anstehen in einer Schlange ist kräftezehrend. 
  • Ähnliche Schwierigkeiten bestehen bei Versorgungsstellen für Nahrung, Wasser und medizinische Hilfe.
  • Ungünstig gestaltete Unterkünfte können die Bewegungsfreiheit von körperlich eingeschränkten Menschen stark einschränken.
  • Viele leiden unter chronischen Krankheiten, die in einer Fluchtsituation nicht behandelt werden können, weil es an Geld fehlt oder die Medikamente nicht vorhanden sind.


Oftmals empfinden sich ältere Geflüchtete als Belastung für ihre Umgebung. Dabei können sie für ihre Familien und die Gemeinschaft der Geflüchteten eine große Entlastung und Unterstützung darstellen:

  • Sie können Kinder betreuen, damit ihre Eltern arbeiten / die Sprache lernen können.
  • Sie können in Fluchtsituationen ihren Familien und der Gemeinschaft der Geflüchteten mit ihrem Wissen, ihrem Know-how und ihrer Erfahrung beistehen.

Bei einer alternden Weltbevölkerung wird davon ausgegangen, dass auch der Anteil der älteren Geflüchteten zunehmen wird. Als „ältere Menschen“ bezeichnet UNHCR alle Personen über 60, wobei bei dieser Definition auch Faktoren wie lokale kulturelle Normen und Lebenserwartung berücksichtigt werden. Die Widerstandsfähigkeit und traditionelle Stellung älterer Menschen in Gemeinschaften können für Zusammenhalt und einen positiven Austausch mit anderen Gemeinschaften, zum Beispiel mit der lokalen Bevölkerung, sorgen.  

Staatenlose – Warum gehören 10 Millionen Menschen nirgendwohin?

In der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 heißt es: „Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit.“   


Staatenlose Menschen haben jedoch in keinem Land offiziell die Staatsbürgerschaft. Sie befinden sich im „rechtsfreien Raum“ und werden somit auch nicht durch nationale Gesetze geschützt. Das folgende Video beschreibt die Lage und Handlungsunfähigkeit staatenloser Menschen sehr zutreffend. Klicken Sie rein!

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Staatenlose Menschen haben oft keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Ohne Ausweispapiere können sie nicht frei reisen, nicht wählen und sind auch von grundlegenden Sozialleistungen eines Staates ausgeschlossen. Staatenlose junge Menschen können selten Schulabschlüsse erwerben, zur Universität gehen oder eine angemessene Arbeit finden. Das Fehlen einer Staatsbürgerschaft bedeutet für die Betroffenen und ihre Familien in vielen Fällen ein Leben in Armut und ein Leben am Rande der Gesellschaft über Generationen hinweg.

Für Personen, die vom Bundesamt aufgrund ihrer Angaben und ggf. vorgelegter Dokumente als staatenlos geführt werden, ist nach den gesetzlichen Regelungen das Land des gewöhnlichen Aufenthalts vor Einreise in das Bundesgebiet Prüfungsmaßstab für die vom Bundesamt vorzunehmende asylrechtliche Prüfung. Hauptsächlich betrifft das aktuell kurdische bzw. palästinensische Volkszugehörige, die aus Syrien stammen. 

Dass ein Mensch staatenlos ist, kann viele Ursachen haben:
► Kinder staatenloser Eltern sind oft ebenfalls staatenlos
► Nicht in jedem Land werden Neugeborene automatisch registriert
► Löst sich ein Staat auf oder werden Gebiete abgetrennt, droht der Bevölkerung Staatenlosigkeit.
► Verlust der Papiere, durch Krieg, Chaos und Flucht
► Verlust der Staatsangehörigkeit durch Heirat, Scheidung
► Willkürliche Entziehung der Staatsbürgerschaft  

Hilfreiche Informationen erhalten Sie in den Basisinformationen – Alles auf einen Blick des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF).

Sehenswertes Video zum Thema Vormundschaft für minderjährige Flüchtlinge von WDRforyou. Im Interview Anata aus Guinea und sein ehrenamtlicher Vormund in Wuppertal 

30 unbegleitete Geflüchtete wohnen im SOS-Clearing-House am Stadtrand von Salzburg. Im Video erfahren Sie, warum sie aus ihrer alten Heimat geflohen sind und wie es ihnen heute in ihrer neuen Heimat Österreich ergeht.  


Autorenbild

Diese Themenwelt ist entstanden in Kooperation mit der UNO-Flüchtlingshilfe. Als nationaler Partner des UNHCR mobilisiert die UNO-Flüchtlingshilfe die Menschen in Deutschland, um die weltweite, lebensrettende Arbeit des UNHCR finanziell zu unterstützen. Sie fördert Projekte für Geflüchtete in Deutschland und trägt durch Informationsarbeit über Flucht, Fluchtursachen und -schicksale zur Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft bei.  

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