Diskriminierung im Berufsleben

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Der Diskriminierungsschutz umfasst das ganze Berufsleben von der Bewerbung, über die Einstellung, die Beförderung, die Arbeitsbedingungen bis hin zur Kündigung. In dieser Lektion bekommen Sie einen Einblick, wo und in welcher Form Diskriminierung auftreten kann.

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Diskriminierung im Berufsleben

Der Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht reicht von der Bewerbung, über die Einstellung, die Beförderung, die Arbeitsbedingungen bis hin zur Kündigung.  


Lösen Sie das Einstiegs-Quiz: Erkennen Sie Indizien, die auf Diskriminierung hinweisen? 

1. Welche Formulierung in der Stellenausschreibung ist ein Indiz für Diskriminierung?
2. Welche Antwort auf eine Bewerbung ist ein Indiz für Diskriminierung?
3. Welche Frage im Bewerbungsgespräch ist ein Indiz für Diskriminierung?
4. Welche Situation bei der Anstellung ist ein Indiz für Diskriminierung?
5. Welche Situation im Arbeitsumfeld ist ein Indiz für Diskriminierung?
6. Welche Situation weist bei der Beförderung auf Diskriminierung hin?

Nicht immer stellt eine unterschiedliche Behandlung eine Diskriminierung dar. Im Kontext Arbeit kann eine unterschiedliche Behandlung zulässig sein, wenn die Unterscheidung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung ist. Die berufliche Anforderung muss dabei rechtmäßig und angemessen ein. Ebenso haben Religionsgemeinschaften besondere Rechte, die unterschiedliche Behandlung aufgrund der Religion rechtfertigen.   

Rechte von Mitarbeitenden

Was können Ehrenamtliche tun?

Sprechen Sie mit den Betroffenen über ihre Erlebnisse und Eindrücke. Machen Sie sie darauf aufmerksam, dass sie bestimmte Rechte haben und gegen Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vorgehen können. 

Achten Sie aber unbedingt darauf, was die Betroffenen möchten und brauchen und bedenken Sie die Handlungsstrategie! Welche Veränderung wünscht sich die betroffene Person? Welche Unterstützung benötigt die betroffene Person, damit die Veränderung eintreten kann?

Treffen Sie gemeinsam eine bewusste Entscheidung, die in die Lebenssituation der betroffenen Person passt. Denn wer Diskriminierung benennt, löst Abwehrreaktionen aus. Daher sollte unbedingt im Vorhinein überlegt werden, welche Reaktionen auf die Aktion zu erwarten sind.  

Denn Achtung, 

  • Gefühle und Wahrnehmungen könnten in Frage gestellt und relativiert werden, 
  • Beschwerden pauschal abgewehrt und 
  • Nachfragen gänzlich ignoriert werden. 

So könnte es schlimmstenfalls auch zur Verschärfung der ursprünglichen Situation kommen.

  

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Erlebnisse und Situationen protokollieren

Unabhängig davon, ob die Betroffenen am Ende tatsächlich gegen die Diskriminierung vorgehen möchten oder nicht, ist es ratsam, die Erlebnisse schriftlich festzuhalten.   

  1) Fertigen sie ein Gedächtnisprotokoll an! 

  • Was ist geschehen?  
  • Wann? 
  • Wer hat was gesagt? 
  • Wer war beteiligt? 
  • Welche Hinweise gibt es auf Diskriminierung? 
  • Wer war sonst dabei?  

 

  2) Sammeln Sie Indizien!  

Gemäß § 22 AGG reichen im Streitfall Indizien für eine Diskriminierung aus, dann muss der bzw. die Beschuldigte beweisen, dass es sich nicht um eine Diskriminierung handelt (Beweislast).  

Indizien sind im Sinne des AGG Situationen oder Handlungen, die mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ passiert sind. Indizien, die eine Diskriminierung vermuten lassen, können sein:
► Stellenausschreibungen
► unzulässige Anforderungen in Stellenausschreibungen
► schriftliche Ablehnungsschreiben
► E-Mails
► Zeugenaussagen  

Das AGG schützt Betroffene vor Benachteiligungen bei der Arbeitssuche in bestehenden Arbeitsverhältnissen ebenso wie bei Beförderung und Kündigung. Liegen die Voraussetzungen für Diskriminierung vor, können Betroffene Schadensersatz, Entschädigung und Unterlassung verlangen. Ebenso können Betroffene in besonderen Fällen auch von ihrem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Auch haben Arbeitskolleg*innen, die Zeugen von Diskriminierung geworden sind, einen Schutz vor Benachteiligung.   


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Diskriminierung melden!

Melden Sie Diskriminierung, damit Diskriminierung sichtbar wird: Durch die anonyme Meldung auf der Plattform http://www.diskriminierung-melden.de/de ermöglichen Sie Antidiskriminierungsverbänden Statistiken zu erheben, die in der politischen Arbeit gegen Diskriminierung wirken können.    

Holen Sie sich Rat bei einer Beratungsstelle: Die bundesweite Suche ermöglicht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf ihrer Website. Initiativen und Beratungsstellen des paritätischen Wohlfahrtsverbandes in NRW finden Sie hier. 

Autorenbild

Matthias Zimoch, von Hause aus gelernter Sozialarbeiter und Sozialjurist (Master of Law in Sozialrecht). Er koordiniert die Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit in Paderborn, deren Träger der Caritasverband Paderborn e.V. ist. Hierbei berät er Menschen, die Diskriminierung aufgrund der Ethnischen Herkunft und Religion erfahren haben und begleitet unterschiedliche Projekte zum Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung. Für das vhs-Ehrenamtsportal hat er drei Lektionen aus der Themenwelt „Rassismus und Diskriminierung erkennen und entgegen wirken“ konzipiert und verfasst.   

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Sind Sie schon einmal mit Diskriminierungsfällen im Berufsleben in Berührung gekommen und wenn ja, wie sind Sie bzw. die Betroffenen damit umgegangen? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns im Kommentarfeld am Ende der Seite!