@MashaGarcia: Hallo Masha,
die Frage können wir Dir gerne beantworten. Geflüchtete Menschen dürfen sich uneingeschränkt freiwillig engagieren, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Stand ihres Asylverfahrens, es muss deshalb keine Arbeitserlaubnis vorliegen.
Ehrenamtliche Tätigkeiten werden unentgeltlich ausgeübt. Manchmal wird aber eine Aufwandsentschädigung oder eine Ehrenamtspauschale gezahlt. Wer Sozialleistungen bezieht, darf bis zu 200,- Euro monatlich anrechnungsfrei aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit erzielen. Ab dem 1.9.2019 gilt das auch für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ( §7 Abs. 3 Satz 2 AsylbLG ). Die Einkünfte aus ehrenamtlicher Tätigkeit müssen dem Leistungsträger (Jobcenter oder Sozialamt) gemeldet werden, auch wenn sie nicht angerechnet werden.
Die Regelungen im Einzelnen sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Darum ist es ratsam, sich beim Leistungsträger vor Ort zu erkundigen.