Die medizinische Versorgung beruht in Deutschland auf einer Krankenversicherung. Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, sind zunächst nicht krankenversichert. Deshalb gewährleisten staatliche Stellen ihre gesundheitliche Versorgung. Das sind beispielsweise das Sozialamt oder das Gesundheitsamt.
Zur gesundheitlichen Versorgung gehören die Behandlung bei einer Ärztin oder einem Arzt, bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt sowie erforderliche Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen. Die staatlichen Stellen arbeiten mit allen Einrichtungen des Gesundheitswesens zusammen. Untersuchungen und Behandlungen werden von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt:
- bei akuter Erkrankung
- bei Schmerzen
- bei Schwangerschaften
Schwangere, Kinder, werdende Mütter, Opfer von Folter und Gewalt sowie Menschen mit Behinderung gelten beispielsweise als besonders schutzbedürftig. Bei der medizinischen Versorgung werden ihre Bedürfnisse besonders berücksichtigt.
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