Gesundheit – Wie funktioniert die Versorgung in Deutschland?

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Auch bei gesundheitlichen Fragen, der Suche nach Ärzt*innen oder als Begleitung zum Arzttermin werden Ehrenamtliche häufig von Geflüchteten um Hilfe gebeten. In dieser Lektion haben wir für Sie die wichtigsten Informationen gebündelt. Fragen wie "Wie funktioniert die medizinische Versorgung in Deutschland?" oder "Woher bekommt man eine Gesundheitskarte?" werden hier beantwortet.

Bild: Myriam Zilles auf Pixabay

Covid-19 – Wichtige Informationen zum Coronavirus

Aufgrund der aktuellen Covid-19 Lage, haben wir hier Informationen gebündelt, die für Ihren eigenen sowie den Schutz der Geflüchteten, die sie begleiten, hilfreich sind. Klicken Sie hier und informieren Sie sich.


Da nicht alle den gleichen Zugang zu wichtigen Informationen zu Covid-19 haben, informieren Sie bitte die Menschen, die Sie betreuen, über die derzeitige Lage in Deutschland und über die Vorsichtsmaßnahmen und Vorschriften, die zu beachten sind. 

Allgemeine Informationen zum Gesundheitswesen

Die medizinische Versorgung beruht in Deutschland auf einer Krankenversicherung. Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, sind zunächst nicht krankenversichert. Deshalb gewährleisten staatliche Stellen ihre gesundheitliche Versorgung. Das sind beispielsweise das Sozialamt oder das Gesundheitsamt.

Zur gesundheitlichen Versorgung gehören die Behandlung bei einer Ärztin oder einem Arzt, bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt sowie erforderliche Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen. Die staatlichen Stellen arbeiten mit allen Einrichtungen des Gesundheitswesens zusammen. Untersuchungen und Behandlungen werden von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt:

  • bei akuter Erkrankung 
  • bei Schmerzen
  • bei Schwangerschaften 

Schwangere, Kinder, werdende Mütter, Opfer von Folter und Gewalt sowie Menschen mit Behinderung gelten beispielsweise als besonders schutzbedürftig. Bei der medizinischen Versorgung werden ihre Bedürfnisse besonders berücksichtigt.  

Mehr zu besonders Schutzbedürftigen auf der Flucht erfahren Sie hier.

Behandlungsschein und elektronische Gesundheitskarte


Bild: Lumu / Public domain, Wikimedia Commons

Je nach Bundesland erhalten Asylsuchende entweder einen Behandlungsschein oder eine elektronische Gesundheitskarte. Ein Behandlungsschein gilt in der Regel nur für einen kurzen Zeitraum. Bei einer Erkrankung erhält man den Behandlungsschein von der staatlichen Stelle (zum Beispiel dem Sozialamt). Der Behandlungsschein muss bei der Ärztin oder dem Arzt vorgelegt werden. Wenn die Ärztin oder der Arzt Arzneimittel verordnet oder die Patient*innen in ein Krankenhaus einweisen will, muss die zuständige staatliche Stelle dies vorher genehmigen. 

In einigen Bundesländern erhalten Asylsuchende von der staatlichen Stelle oder von der Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte. Die elektronische Gesundheitskarte ersetzt dann den Behandlungsschein. Damit können Asylsuchende ihren Ärztin und Arzt direkt aufsuchen, ohne vorher eine Bescheinigung von den staatlichen Stellen einzuholen. Die Gesundheitskarte muss sorgfältig aufbewahrt werden.  

Hilfsorganisationen

In Aufnahmeeinrichtungen gibt es teilweise auch Hilfsorganisationen (wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, Caritas, der Malteser Hilfsdienst und andere), die eine medizinische Versorgung anbieten. 

Erkundigen Sie sich, ob die Hilfsorganisation der Aufnahmeeinrichtung auch ärztliche Hilfe anbietet oder vermittelt. Professionell übersetzte Anamnesebögen in mehreren Sprachen finden Sie hier

Ärztinnen und Ärzte in eigener Praxis


Ärzt*innen,  die in einer eigenen Praxis oder einer Gemeinschaftspraxis mit anderen Kolleg*innen arbeiten, nennt man „niedergelassene“ Ärzt*innen. Diese führen in der Regel die Diagnose und die anschließende Behandlung einer Erkrankung durch, stellen Rezepte für Medikamente aus und können ihre Patient*innen zur weiteren Behandlung auch in ein Krankenhaus einweisen. Ihre Tätigkeit rechnen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit dem Sozialamt oder einer gesetzlichen Krankenkasse ab. 

Patient*innen können die Behandlung bei einer Ärztin oder einem Arzt auch selbst bezahlen. Die Kosten werden in diesem Fall vom Patienten / von der Patientin selbst getragen werden und das Geld kann nicht nachträglich zurückerstattet werden.

Mit den Rezepten für Medikamente kann man zu jeder Apotheke gehen, um sich die Medikamente zu besorgen. Bei Erwachsenen fällt zum Teil eine kleine Zuzahlung an. Medikamente für Kinder sind in der Regel kostenfrei.

Auf der Seite der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) finden Sie Flyer zum Apothekensystem in Deutschland in 12 verschiedenen Sprachen, die über Medikamente, Kosten und viele weitere grundlegende Fragen aufklären. Die Flyer richten sich an Asylsuchende sowie an Menschen, denen das deutsche Apothekensystem noch fremd ist. 

Krankenhaus und Notfälle

Im Krankenhaus wird man behandelt, wenn eine Behandlung durch eine niedergelassene Ärztin oder einen niedergelassenen Arzt nicht ausreicht. 

Ein Krankenhausaufenthalt muss vorab genehmigt werden. Suchen Sie ein Krankenhaus ohne Absprache nur im Notfall auf!   

 Als medizinische Notfälle gelten zum Beispiel:  

  • akute Atemnot
  • akute Schmerzen im Brustkorb
  • akute Bauchschmerzen
  • akuter Schwindel
  • Unfall und Verletzung
  • Komplikationen in der Schwangerschaft
  • akute psychische Störung
  • akute Selbstmordgefahr
  • Drogennotfall
  • allergischer Schock
  • Bewusstseinsstörung oder Koma

In diesen Fällen sollte man direkt Hilfe bei einem Rettungsdienst, einer Notfallstelle, einer Ärztin oder einem Arzt suchen.   

Impfpflicht − Informationen für Familien mit Kindern

Sie begleiten ehrenamtlich eine Familie mit Kleinkindern, Kindern im  Kindergartenalter oder Jugendlichen?  Dann geben Sie bitte diese Informationen weiter!

In Deutschland sind einige Impfungen durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegt. Das Gesetz regelt die Grundlagen für Impfungen mit dem Ziel, die Bevölkerung vor Krankheiten zu schützen, die übertragbar sind. 

Am 1. März 2020 ist zusätzlich das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass Schul- und Kindergartenkinder vor Masern geschützt werden. Das Impfen von Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ist laut Gesetz Pflicht. Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masern-Impfungen müssen beim Eintritt in den Kindergarten, in die Schule oder bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson vorgewiesen werden. 

Auch Asylbewerber*innen und Geflüchtete müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft nachweisen. 

Die STIKO besteht aus einem unabhängigen Gremium aus Expert*innen und empfiehlt, welche Impfungen in welchem Lebensalter sinnvoll sind, um sich vor gefährlichen Infektionskrankheiten zu schützen. Ein Großteil der Impfungen wird im frühen Kindesalter durchgeführt. Kleinkinder erhalten bei der ersten Impfung beim Kinderarzt einen Impfpass, in dem die durchgeführten Impfungen festgehalten werden. Der Impfpass muss sorgfältig von den Eltern (oder Sorgeberechtigten) aufbewahrt und bei Impfterminen mitgenommen werden. Für Jugendliche und Erwachsene gibt es ebenfalls Impftermine, die eingehalten werden sollten. 

Mehrsprachige Informationen zu Kinderimpfungen (wie zum Beispiel Masern, Mumps, Röteln) sowie Impfempfehlungen im Allgemeinen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind auf der Seite der BZgA zu finden. 

Im Impfkalender, veröffentlicht vom Robert Koch-Institut, sind alle empfohlenen Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene aufgelistet. Der Impfkalender ist in 20 Sprachen verfügbar.

Psychosoziale Versorgung von Menschen mit Traumata

Aufgrund von negativen Fluchterfahrungen, Verfolgungen oder Misshandlungen im Heimatland können bei geflüchteten Menschen psychische Traumata auftreten. Wie kann man als Ehrenamtliche*r traumatisierten Geflüchteten helfen? Wir haben für Sie bei Alexandra Haas (Leiterin des Fachbereichs Sprachen an der vhs Rhein-Sieg) und verschiedenen ehrenamtlich Engagierten sowie Sprachkursleiter*innen nachgefragt und präsentieren Ihnen hier eine Auswahl an Tipps und Ratschlägen. 

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie auf diesen Link gehen, werden Inhalte aus folgendem Kanal angezeigt und Verbindungen zu den jeweiligen Serven aufgebaut.

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Inhalte des folgenden Kanals werden angezeigt:
https://youtu.be/sYrp89_cyws


Bitte denken Sie daran: Als Ehrenamtliche können Sie Betroffene auf Anlaufstellen und Hilfsangebote hinweisen und sie dorthin begleiten. Für die Behandlung von Traumata sind jedoch immer qualifizierte Spezialisten und Spezialistinnen zuständig! 

Anlaufstellen zu diesem sensiblen Thema finden Sie bei der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.), dem Dachverband der Behandlungszentren für Opfer von Menschenrechtsverletzungen und politischer Verfolgung. Aktuell sind in der BAfF 42 Psychosoziale Zentren vertreten. In dieser Übersicht sind die Mitglieder der BAfF e.V. nach Bundesländern sortiert aufgelistet. Schauen Sie herein.

● Die medizinische Versorgung beruht in Deutschland auf einer Krankenversicherung. Asylsuchende sind zunächst nicht krankenversichert. Deshalb gewährleisten staatliche Stellen wie das Sozialamt oder das Gesundheitsamt Ihre gesundheitliche Versorgung. Je nach Bundesland erhalten Asylsuchende entweder einen Behandlungsschein oder eine elektronische Gesundheitskarte.
● Krankenhausbehandlungen finden nur statt, wenn eine Behandlung durch eine niedergelassene Ärztin oder einen niedergelassenen Arzt nicht ausreicht oder im Notfall.
● Für die Behandlung von Traumata sind qualifizierte Spezialisten zuständig.
● Manche Impfungen sind für Kinder und Kleinkinder, sowie zum Teil für Erwachsene, eine Pflicht und müssen durchgeführt werden. Beim Eintritt in den Kindergarten, in die Schule oder bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson müssen die Masern-Impfungen vorgewiesen werden.   

Weiterführendes Material

Ein Teil der Informationen aus dieser Lektion stammt aus dem Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende, der auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit in den Sprachversionen Englisch, Arabisch, Paschto, Kurdisch-Kurmanci, Farsi und Dari als PDF zum Download zur Verfügung steht. 

Sehr empfehlenswert ist die Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zanzu.de. Dort finden Sie Informationen und Bilder zu den Themen Körper, Sexualität, Familienplanung und Schwangerschaft, Infektionen, Beziehung und Gefühle in verschiedenen Sprachen sowie in leichter Sprache. 

Das tıp doc „Gesundheitsheft für Asylbewerber“, veröffentlicht vom Verein Bild und Sprache e.V. Stuttgart, beinhaltet Arbeitsblätter sowie ein Gesundheitsheft und professionell übersetzte Anamnesebögen in mehreren Sprachen. Die Materialien werden kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt. 

Bundesministerium für Gesundheit: Im mehrsprachigen Portal "Migration und Gesundheit" können sich Menschen informieren, die mit dem deutschen Gesundheitswesen nicht vertraut sind. Das Portal richtet sich u.a. an Ehrenamtliche, die Zugewanderte nach ihrer Ankunft unterstützen. Sie können sich über Themen wie Impfschutz, Schwangerschaft, Notfälle, Frauen- und  Männerkrankheiten, Kinder und Sucht informieren.  

Auch auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) finden Sie Informationen und Infomaterialien zu verschiedenen Themen wie Frauen- und Männergesundheit, Impfungen und persönlicher Infektionsschutz, Kinder- und Jugendgesundheit, Ernährung und Suchtvorbeugung.

Wissenswertes zu den Themen Gesundheit und gesunde Ernährung findet sich im vhs-Lernportal. Lernende können darüber hinaus ihr Wissen rund um andere Alltagsthemen wie Einkaufen, Vorratshaltung, Kochen und Küchenhygiene testen und erweitern.

Weitere Links, Materialtipps & Wichtiges rund um die Themen Alltag und Gesundheit finden Sie in unserer Rubrik Tipps.


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Die Inhalte dieser Lektion hat die Redaktion des vhs-Ehrenamtsportals für Sie recherchiert und aufbereitet. Mehr über unser Projekt erfahren Sie hier.

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