Fluchtursache: Menschenrechtsverletzungen

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Viele Menschen fliehen vor Verfolgung und lebensbedrohlichen Situationen aus ihren Ländern, wenn ihre Menschenrechte verletzt werden, weil sie aus ethnischen, religiösen oder geschlechtsspezifischen Gründen diskriminiert, ausgegrenzt oder verfolgt werden. Was genau sind Menschenrechtsverletzungen? Erfahren Sie es hier.

Rohingya in Bangladesch © UNHCR

Was sind Menschenrechte?

Menschenrechte stehen jedem Menschen gleichermaßen und unabhängig von der Staatsangehörigkeit zu. Sie sind universell, unveräußerlich und unteilbar. 

Die UN-Vollversammlung hat 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, auch UN-Menschenrechtscharta genannt, verabschiedet, die in den folgenden Jahren durch verschiedene internationale Pakte vervollständigt wurde. Viele Staaten haben diese internationalen Vereinbarungen unterschrieben und sie sogar in ihre Verfassungen aufgenommen.  

“Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person“, so heißt es in den ersten drei Artikeln der UN-Menschenrechtscharta.  


Menschenrechte in Kamerun © UNO-Flüchtlingshilfe

Weitere Menschenrechte, die in der Menschenrechtscharta aufgeführt sind, sind z.B.:   

  • das Verbot der Folter, der Sklaverei und der Diskriminierung 
  • das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person 
  • das Recht, eine Familie zu gründen 
  • das Recht auf eine Staatsangehörigkeit 
  • das Recht auf Asyl 
  • das Recht auf Bildung und vieles mehr  

Was sind Menschenrechtsverletzungen?

Trotz der vielen Menschenrechtsverträge werden die Rechte der Bürger*innen in vielen Ländern immer wieder verletzt. Werden Menschen z.B. wegen ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, der politischen Gesinnung oder sexuellen Neigung verfolgt, bedroht oder diskriminiert, so spricht man von Menschenrechtsverletzungen. Besonders oft geschieht dies in Staaten, in denen Krieg und Gewalt herrschen, sowie in den sogenannten Schwellen- und Entwicklungsländern.  

Die folgende Grafik verdeutlicht, in welchen Ländern der Welt und in welcher Ausprägung Verstöße gegen Menschenrechte stattfinden.


Quelle: ATLAS DER MIGRATION, Barz/Stockmar, CC BY 4.0

Nach Angaben der Vereinten Nationen werden weltweit 900 Millionen Menschen aus den jeweiligen Gesellschaften ausgegrenzt, benachteiligt und zum Teil auch verfolgt, weil sie einer ethnischen oder religiösen Minderheit angehören.

In zehn Ländern der Welt droht Homo- und Transsexuellen die Todesstrafe. In vielen weiteren Ländern werden diese Menschen mit langen Haftstrafen bestraft. 

Schwere Menschenrechtsverletzungen wurden aus dem überwiegend buddhistischen Myanmar berichtet, wo die muslimischen Rohingya seit Jahrzehnten unterdrückt werden. Die Rohingya gelten als eine der am meisten verfolgten Minderheiten der Welt. Die Geflüchteten berichten von bewaffneten Überfällen, Massenerschießungen, Folter und Vergewaltigungen.  


Ethnische Verfolgung und Flucht: Zwei aktuelle Beispiele

Die systematische Diskriminierung, Verfolgung und Unterdrückung von Minderheiten und einzelnen Ethnien zwingen viele Menschen zur Flucht. Im Folgenden möchten wir Ihnen beispielhaft die aktuelle Situation der Kurd*innen sowie die der Rohingya näherbringen.     


Unterdrückung und Diskriminierung von Kurdinnen und Kurden im Mittleren und Nahen Osten

Kurd*innen leben vor allem in der Türkei, im Irak, Iran und in Syrien. Einen eigenen Staat haben sie nicht. In all diesen Ländern werden sie als Minderheit mehr oder weniger vom gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt. Das geht teilweise so weit, dass ihnen sogar ihre staatlichen Ausweispapiere weggenommen und die Menschen dadurch staatenlos werden. Was Staatenlosigkeit für Menschen bedeutet, können Sie hier nachlesen.

Unser Experte Dr. Oliver Piecha erklärt im folgenden Video, wie weit die ethnische Verfolgung und der Umgang mit der kurdischen Minderheit reichen und vor welche Hindernisse Kurd*innen gestellt werden.

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Die Lage der Rohingya-Geflüchteten in Bangladesch

Rund 900.000 Rohingya-Angehörige aus Myanmar leben derzeit in Bangladesch. Ein Großteil von ihnen (rund 750.000 Menschen) floh vor 2 Jahren im August dorthin. 

Nachdem es im Bundesstaat Rakhine in Myanmar zu brutalen Gewaltausbrüchen kam, muss die Minderheit der Rohingya um ihr Leben fürchten. Die meisten der Geflüchteten haben in den Flüchtlingslagern Kutupalong und Nayapara im Südosten Bangladeschs Schutz gefunden. Kutupalong ist die größte Flüchtlingssiedlung weltweit und eine der am schnellsten wachsenden humanitären Krisen der Gegenwart. Im folgenden Video erhalten Sie einen Eindruck davon.


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Menschenrechtsverletzungen als Fluchtgrund?

Fehlen Gesundheitsvorsorge, ein Bildungssystem oder die Möglichkeit, sich ausreichend zu ernähren, kann das Leben der Menschen schwierig sein. Kommen politische Verfolgung, Diskriminierung und Folter einzelner  Gruppen wie ethnischer oder religiöser Minderheiten hinzu, sehen viele Menschen nur noch den Ausweg der Flucht. 

In  Artikel (14) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN-Menschenrechtscharta) ist das Recht auf Asyl für Menschen verbrieft, die Verfolgung fürchten und erfahren: „(1) Jeder hat das Recht in andere Länder vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“ 


Laut Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist ein Flüchtling eine Person, die sich „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser  Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will …“. 


Also gilt: Menschen, deren Menschenrechte verletzt werden und die aus diesem Grund das Land verlassen, in dem sie leben, sind Flüchtlinge und ein Verstoß gegen ihre Menschenrechte somit auch ein Fluchtgrund. Sie genießen auf Grundlage des internationalen Rechts besonderen Schutz durch die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen. Wie groß der Anteil der Geflüchteten, die vor Menschenrechtsverletzungen fliehen, an der Gesamtzahl aller Geflüchteten ist, ist jedoch schwer zu bemessen, weil sich die Gründe für die Flucht oftmals nicht klar voneinander trennen lassen beziehungsweise sich gegenseitig verstärken. 


Weiterführendes Material

Kurzweilige und informative Erklärvideos zu Menschenrechten im Fokus finden Sie in der Reihe WissensWerte. Ein Blick hinein lohnt sich auf jeden Fall.

Alle 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte können Sie auf der Seite von Amnesty International nachlesen.

Die Schweizer Flüchtlingshilfe hat einen Leitfaden für die Rechtsvertretung und -beratung  von LSBTTIQ-Personenen entwickelt. Der Leitfaden soll dazu beitragen, LSBTTIQ-spezifische Fluchtgründe zu erkennen und die Rechte von LSBTTIQ-Asylsuchenden zu wahren und beinhaltet konkrete Empfehlungen, wie die von LSBTTIQ-Personen gestellten Asylgesuche geprüft werden sollten.  

Die neue PRO ASYL-Ausstellung aus dem Jahr 2019 behandelt verschiedene Aspekte der Menschenrechte von ihrer Entstehung bis heute. Die Ausstellung können Sie hier als pdf-Magazin kostenlos herunterladen.

Zur Lage der Menschenrechte in Eritrea lesen Sie auch unsere Lektion "Eritrea" innerhalb der Themenwelt Herkunftsländer.


Autorenbild

Diese Themenwelt ist entstanden in Kooperation mit der UNO-Flüchtlingshilfe. Als nationaler Partner des UNHCR mobilisiert die UNO-Flüchtlingshilfe die Menschen in Deutschland, um die weltweite, lebensrettende Arbeit des UNHCR finanziell zu unterstützen. Sie fördert Projekte für Geflüchtete in Deutschland und trägt durch Informationsarbeit über Flucht, Fluchtursachen und -schicksale zur Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft bei. 

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