Ein Dach über dem Kopf zu haben gehört zu den Grundbedürfnissen eines Menschen. Eine sichere Bleibe – ein richtiges "Zuhause" – stärkt das Gefühl von Sicherheit und ist eine der Hauptvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um ein "normales" Leben führen zu können. Doch die Wohnungssuche ist für Asylbewerber – wie auch für Einheimische – oft sehr problematisch. Es ist in Deutschland derzeit nicht einfach, freien Wohnraum zu finden. Vielerorts, vor allem aber in den Großstädten, steigen die Mietpreise kontinuierlich, sodass es fast unmöglich ist, bezahlbare Wohnungen für Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, zu finden. Dasselbe gilt auch für Menschen mit geringem Einkommen. Darüber hinaus sind die Sprachkenntnisse geflüchteter Menschen zum Teil geringer als bei anderen Mitbewerber*innen, die auf Wohnungssuche sind. Die Sprachbarriere kann sich bei der Wohnraumsuche bemerkbar machen und zu einem weiteren Nachteil werden.
Mehrere Faktoren führen also dazu, dass die Wohnungssuche zu einer echten Herausforderung werden kann. Für Geflüchtete und Asylbewerber*innen gilt dies insbesondere, da für sie die Wohnungssuche auch noch bestimmten Einschränkungen unterliegt: Grundsätzlich darf sich ein*e Asylsuchende*r für die ersten drei Monate des gestatteten Aufenthaltes in Deutschland nur in dem Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde aufhalten (§ 56 AsylG). Diese sogenannte Residenzpflicht erlischt jedoch nach Ablauf von drei Monaten (§ 59a I S. 1 AsylG).
Doch auch nach Stellung des Asylantrags gibt es Einschränkungen: Sobald eine geflüchtete Person den Asylantrag gestellt hat und nicht mehr verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu leben, entscheidet eine entsprechend ermächtigte Landesbehörde (durch einen Bescheid), in welchem Ort im Bundesland die betroffene Person zukünftig leben soll. Nur an diesem Ort hat die geflüchtete Person einen Rechtsanspruch auf sozialrechtliche Leistungen. Dies ist die sogenannte Wohnsitzauflage (§ 60 I AsylG). Für gewöhnlich sind Geflüchtete dazu verpflichtet, die ersten drei Jahre ab Anerkennung bzw. Erteilung der Aufenthaltserlaubnis den Wohnsitz in dem Bundesland einzunehmen, dem sie zur Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen worden sind.
Gut zu wissen: Sobald die Wohnsitzauflage hinfällig ist, können Geflüchtete entscheiden, an welchem Ort sie eine Bleibe suchen möchten, und sich auf die Suche nach einer Wohnung oder einem WG-Zimmer begeben. Allerdings können sich die Bestimmungen je nach Bundesland unterscheiden, daher bitte immer lokale Informationen einholen.
Kommentare
Haben Sie bereits geflüchtete Menschen bei der Wohnungssuche unterstützt oder sind gerade dabei? Welche Erfahrungen haben Sie gesammelt, welche Tipps und Hinweise haben Sie für Geflüchtete und andere Ehrenamtliche für die Suche nach einer Wohnung? Wir sind gespannt auf Ihre Beiträge im Kommentarfeld.