Sie begleiten ehrenamtlich eine Familie mit Kleinkindern, Kindern im Kindergartenalter oder Jugendlichen? Dann geben Sie bitte diese Informationen weiter!
In Deutschland sind einige Impfungen durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegt. Das Gesetz regelt die Grundlagen für Impfungen mit dem Ziel, die Bevölkerung vor Krankheiten zu schützen, die übertragbar sind.
Am 1. März 2020 ist zusätzlich das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass Schul- und Kindergartenkinder vor Masern geschützt werden. Das Impfen von Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ist laut Gesetz Pflicht. Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masern-Impfungen müssen beim Eintritt in den Kindergarten, in die Schule oder bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson vorgewiesen werden.
Auch Asylbewerber*innen und Geflüchtete müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft nachweisen.
Die STIKO besteht aus einem unabhängigen Gremium aus Expert*innen und empfiehlt, welche Impfungen in welchem Lebensalter sinnvoll sind, um sich vor gefährlichen Infektionskrankheiten zu schützen. Ein Großteil der Impfungen wird im frühen Kindesalter durchgeführt. Kleinkinder erhalten bei der ersten Impfung beim Kinderarzt einen Impfpass, in dem die durchgeführten Impfungen festgehalten werden. Der Impfpass muss sorgfältig von den Eltern (oder Sorgeberechtigten) aufbewahrt und bei Impfterminen mitgenommen werden. Für Jugendliche und Erwachsene gibt es ebenfalls Impftermine, die eingehalten werden sollten.
Mehrsprachige Informationen zu Kinderimpfungen (wie zum Beispiel Masern, Mumps, Röteln) sowie Impfempfehlungen im Allgemeinen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind auf der Seite der BZgA zu finden.
Im Impfkalender, veröffentlicht vom Robert Koch-Institut, sind alle empfohlenen Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene aufgelistet. Der Impfkalender ist in 20 Sprachen verfügbar.
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