Rund 2.700 Studierende mit Fluchterfahrung haben sich laut einer Befragung der Hochschulrektorenkonferenz im Wintersemester 2019/2020 neu an deutschen Hochschulen eingeschrieben. Seit 2015 sind über 10.000 Studierende mit Fluchterfahrung neu hinzugekommen.
Geflüchtete, die sich für ein Studium in Deutschland interessieren, sind bei der Zulassung anderen internationalen Studienbewerber*innen gleichgestellt. Die Aufnahme eines Studiums ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus möglich. Studieninteressierte mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung stehen jedoch aufgrund gesetzlicher Einschränkungen vor besonderen Herausforderungen bezüglich der Mobilität (Wohnsitzauflage), der Lern- und Lebenssituation (Sammelunterkünfte, Internetanschluss) und der Finanzierung des Studiums.
Als Ehrenamtliche*r können Sie Geflüchtete vor allem dabei unterstützen, sich im deutschen Hochschulsystem zu orientieren: Sie können gemeinsam die Voraussetzungen klären, einen den persönlichen Kompetenzen und Interessen entsprechenden Studiengang und eine Hochschule suchen oder den Kontakt zu einer Beratung zu Fördermöglichkeiten herstellen. Darüber hinaus können Sie bei der Vorbereitung auf eine Feststellungsprüfung oder bei der Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen helfen.
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