Anerkennung von Schul-, Berufs- und Studienabschlüssen

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Was bedeutet Anerkennung und was ist allgemein zu beachten? Wie unterscheiden sich die Anerkennungsverfahren bei schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüssen und welche Alternativen gibt es, wenn eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses nicht möglich ist? Wie können Sie als Ehrenamtliche*r Geflüchtete unterstützen? Erfahren Sie es in dieser Lektion.

Um in Deutschland arbeiten oder studieren zu können, ist es für Migrant*innen und Geflüchtete lohnenswert und teilweise verpflichtend, neben den Sprachkenntnissen auch ihren Schul-, Berufs- oder Studienabschluss anerkennen zu lassen und somit ihre Kenntnisse im jeweiligen Bereich nachzuweisen. Dies ist mit zeitlichem und bürokratischem Aufwand und manchmal auch mit Kosten verbunden.

Als Ehrenamtliche*r können Sie Geflüchtete bei der Anerkennung schulischer oder beruflicher Abschlüsse am besten unterstützen, indem Sie sie auf ihrem Weg durch den „Behördendschungel“ begleiten. Wenn eine persönliche Beratung in Anspruch genommen wird, ist es in vielen Fällen sinnvoll, die Geflüchteten zu begleiten, um Missverständnisse und Verzögerungen zu vermeiden.

Was heißt jedoch Anerkennung? Wie erreicht man dieses wichtige Ziel und welche Alternativen gibt es dazu? In dieser Lektion erhalten Sie einen Überblick zum Thema Anerkennung sowie Hinweise zu weiterführenden Informationen und Beratungsangeboten vor Ort.

Was bedeutet Anerkennung und was ist allgemein zu beachten?

Da sich die Bildungs- und Ausbildungssysteme der Länder unterscheiden, ist es im Rahmen der Arbeitssuche sinnvoll − und in einigen Fällen verpflichtend − einen ausländischen Bildungs- oder Berufsabschluss in Deutschland anerkennen zu lassen. Bei einer Anerkennung findet ein Vergleich zwischen dem ausländischen Abschluss und einem vergleichbaren deutschen Abschluss statt. Es können Schulabschlüsse, berufliche Abschlüsse und Studienabschlüsse anerkannt oder bewertet werden. Je nach Art der Qualifikation sind jeweils unterschiedliche Stellen zuständig.

Auch wenn eine Anerkennung nicht verpflichtend ist, kann man die Gleichwertigkeit des Abschlusses überprüfen lassen. Mit einem Gleichwertigkeitsbescheid erhöhen sich die Chancen, eine Arbeitsstelle zu finden, da er die Qualifikation für den Arbeitgeber besser einschätzbar macht.

Asylbewerber*innen können unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und ihrer Staatsangehörigkeit einen Antrag auf Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen stellen.

Anerkennung von Schulabschlüssen

Über die Gleichstellung von ausländischen Schulabschlüssen mit deutschen Schulabschlüssen entscheiden die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer. Die jeweils zuständigen Stellen können über die anabin-Datenbank der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) recherchiert werden. Die Anerkennung von Schulabschlüssen zum Zweck der Hochschulzulassung kann alternativ auch durch die Hochschule erfolgen.

Anerkennungsverfahren können in Deutschland unabhängig von der Staatsangehörigkeit beantragt werden.

Übersetzung und Beglaubigung von Zeugnissen

Bei der Anerkennung von Qualifikationen ist in der Regel eine Übersetzung der Originalzeugnisse erforderlich. Die Übersetzer*innen müssen vor Gericht zugelassen sein. Alle vor Gericht zugelassenen Übersetzer*innen in Deutschland finden sich in der Datenbank www.justiz-dolmetscher.de.

Darüber hinaus müssen einige der Dokumente amtlich beglaubigt werden. Amtliche Beglaubigungen von Zeugnissen oder anderen offiziellen Dokumenten kann jede öffentliche Stelle vornehmen, die ein Dienstsiegel führt, zum Beispiel Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen. Auch in einigen Arbeitsagenturen/Jobcentern gibt es eine Person, die Beglaubigungen vornehmen kann.

Kosten und Dauer von Anerkennungsverfahren

Die entstehenden Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen oder Gebühren im Rahmen des Anerkennungsverfahrens müssen grundsätzlich von den Antragstellenden selbst getragen werden. Es gibt jedoch Möglichkeiten finanzieller Unterstützung:

  • Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter können die Verfahrenskosten ganz oder teilweise übernehmen, wenn der/die Antragsteller*in arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet ist. Voraussetzung ist die Feststellung, dass die Anerkennung des Bildungsabschlusses die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert.
Die Kostenübernahme sollte vorab geklärt werden, da die Kosten nachträglich nicht übernommen werden.

Die Bearbeitungszeiten für die „Anträge auf Gleichwertigkeitsfeststellung“ der verschiedenen anerkennenden Stellen sind sehr unterschiedlich. Spätestens drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen sollte ein rechtsgültiger Bescheid eingehen.

Wichtig! Nicht alle Informationsportale sind in mehreren Sprachen verfügbar und es ist häufig wegen der umfangreichen Informationen und der vielfältigen Zuständigkeiten nicht einfach, den im Einzelfall richtigen Weg herauszufinden. Als Ehrenamtliche*r können Sie unterstützen, indem Sie die für den Antrag erforderlichen Dokumente und Zeugnisse gemeinsam mit den Menschen, die Sie begleiten, zusammenstellen.

Nachholen von Schulabschlüssen

Sollte der Schulabschluss nicht anerkannt werden oder für die angestrebte Tätigkeit nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachzuholen. Je nach Bundesland und angestrebtem Schulabschluss stehen Erwachsenen hierzu Abendschulen, Kollegs und weitere Einrichtungen wie zum Beispiel Volkshochschulen offen. Über die Seite www.regional.planet-beruf.de lässt sich herausfinden, wo vor Ort ein Schulabschluss nachgeholt werden kann. Das vhs-Lernportal hilft dabei, sich auf einen Schulabschluss vorzubereiten.

Anerkennung von Berufsabschlüssen

Bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen unterschieden. Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert.


Zu den reglementierten Berufen zählen beispielsweise viele Berufe im Gesundheitswesen, im Bereich Bildung und Erziehung sowie Ingenieursberufe. Zu den nicht reglementierten Berufen zählen zum Beispiel Berufe wie Änderungsschneider und Augenoptiker sowie viele andere. In der Liste der Ausbildungsberufe in Deutschland sind über 300 nicht reglementierte Berufe aufgelistet.


Beispielhaft finden Sie hier Wege zur beruflichen Anerkennung der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer sowie ein Erklärvideo der IHK Düsseldorf zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie auf diesen Link gehen, werden Inhalte aus folgendem Kanal angezeigt und Verbindungen zu den jeweiligen Serven aufgebaut.

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Inhalte des folgenden Kanals werden angezeigt:
https://youtu.be/4KKZhhVSijc

Für alle beruflichen und akademischen Abschlüsse kann mit dem Anerkennungs-Finder des Portals Anerkennung in Deutschland auf einfachem Wege herausgefunden werden, ob eine Anerkennung notwendig oder hilfreich ist und wo gegebenenfalls eine Anerkennung beantragt werden kann.


Anerkennung / Zeugnisbewertung von Studienabschlüssen


Bild: Alexas_Fotos auf Pixabay

Um in einem akademischen und reglementierten Beruf arbeiten zu können und/oder die Berufsbezeichnung führen zu dürfen, müssen die ausländischen Studienabschlüsse ebenso wie die beruflichen Abschlüsse das berufsspezifische Anerkennungsverfahren durchlaufen.

Absolvent*innen ausländischer Studiengänge, die nicht zu einem reglementierten Beruf hinführen, können sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben. Um bessere berufliche Chancen zu haben, haben sie jedoch die Möglichkeit, ihr Hochschulzeugnis durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten zu lassen.

Zeugnisbewertung

Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument, mit dem ein ausländischer Hochschulabschluss beschrieben und seine beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden.

Wichtig: Der Prozess der Zeugnisbewertung ist eine vergleichende Einstufung, jedoch keine formale Anerkennung.

Anerkennung einzelner Studien- und Prüfungsleistungen

Für die Anerkennung einzelner Studien- und Prüfungsleistungen ist in der Regel die jeweilige Hochschule zuständig. Informationen hierzu erhält man im Akademischen Auslandsamt der einzelnen Hochschulen.

Alternativen zur Anerkennung: Qualifikationsanalyse, Externenprüfung, Anpassungsqualifizierung

Wenn es mit einer Anerkennung nicht klappt, so gibt es auch Alternativen dazu.

Weiterführende Informationen zur Qualifikationsanalyse finden sich auf der Seite Anerkennung in Deutschland sowie in diesem mehrsprachigen Flyer. Es lohnt sich reinzuschauen.

Testverfahren MYSKILLS der Bundesagentur für Arbeit

Mit dem computergestützten Test MYSKILLS haben Teilnehmende unabhängig von der formalen Anerkennung ihrer Abschlüsse die Möglichkeit, ihr Handlungswissen aus einem Ausbildungsberuf nachzuweisen. Der Test dauert ca. vier Stunden und ist neben Deutsch und Englisch in den Sprachen Persisch (Farsi), Hocharabisch, Türkisch und Russisch verfügbar.

Beratung zu den Alternativen und Ergänzungen zum Anerkennungsverfahren bieten die IQ-Beratungsstellen.

● Je nach angestrebtem Beruf müssen schulische, berufliche und akademische Abschlüsse aus dem Ausland ein Anerkennungsverfahren durchlaufen. ● Um die beruflichen Chancen zu verbessern, ist es auch in Berufen, in denen keine Pflicht besteht, lohnenswert, eine Anerkennung zu beantragen. ● Als Ehrenamtliche können Sie den Zugang zu Informationen und Beratungsangeboten ermöglichen, die Geflüchteten zu einer Beratung begleiten und sie bei der Beantragung unterstützen. ● Wenn der Abschluss nicht oder nur teilweise anerkannt wird, gibt es Verfahren, mit denen die beruflichen Kompetenzen praktisch nachgewiesen oder erworben werden können.

Weiterführendes Material und Beratungsangebote

Im Informationsportal des Bundes „Anerkennung in Deutschland“ sind alle Wege und Informationen zur Anerken­nung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse in elf Sprachen zusammengestellt. Unter anderem werden erste Informationen zum Anerkennungsverfahren auch in verschiedenen Videos bereitgestellt.


Kostenlose Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung vor Ort finden Sie bei den Beratungsstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ und bei einer Vielzahl weiterer Beratungsstellen, unter anderem der Bundesagentur für Arbeit und der Kammern.


Die App „Anerkennung in Deutschland ist neben Deutsch und Englisch in den fünf wichtigsten Herkunftssprachen von Geflüchteten (Arabisch, Dari, Farsi, Tigrinya und Paschtu) erhältlich.

In den nächsten Lektionen sowie in unserer Rubrik Tipps erhalten Sie weitere nützliche Hinweise rund um das Thema Beruf.

Autorenbild

Katja Stöhr-El Saman, Dipl.-Soziologin und Interkulturelle Trainerin, arbeitet seit rund zehn Jahren im Bereich der Berufsorientierung, darunter mehrere Jahre als Trainerin und Beraterin für Berufsorientierung für Migrant*innen. Zuletzt koordinierte sie ein Programm zum Übergang Schule-Beruf für die weiterführenden Schulen der Stadt Bonn.

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Haben Sie bereits geflüchtete Menschen bei der Anerkennung von Schul-, Berufs- und Studienabschlüssen unterstützt oder sind gerade dabei? Welche Erfahrungen haben Sie gesammelt, welche Tipps und Hinweise haben Sie für Geflüchtete und andere Ehrenamtliche? Wir sind gespannt auf Ihre Beiträge im Kommentarfeld.