Übersetzung und Beglaubigung von Zeugnissen
Bei der Anerkennung von Qualifikationen ist in der Regel eine Übersetzung der Originalzeugnisse erforderlich. Die Übersetzer*innen müssen vor Gericht zugelassen sein. Alle vor Gericht zugelassenen Übersetzer*innen in Deutschland finden sich in der Datenbank www.justiz-dolmetscher.de.
Darüber hinaus müssen einige der Dokumente amtlich beglaubigt werden. Amtliche Beglaubigungen von Zeugnissen oder anderen offiziellen Dokumenten kann jede öffentliche Stelle vornehmen, die ein Dienstsiegel führt, zum Beispiel Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen. Auch in einigen Arbeitsagenturen/Jobcentern gibt es eine Person, die Beglaubigungen vornehmen kann.
Kosten und Dauer von Anerkennungsverfahren
Die entstehenden Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen oder Gebühren im Rahmen des Anerkennungsverfahrens müssen grundsätzlich von den Antragstellenden selbst getragen werden. Es gibt jedoch Möglichkeiten finanzieller Unterstützung:
- Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter können die Verfahrenskosten ganz oder teilweise übernehmen, wenn der/die Antragsteller*in arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet ist. Voraussetzung ist die Feststellung, dass die Anerkennung des Bildungsabschlusses die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert.
Die Kostenübernahme sollte vorab geklärt werden, da die Kosten nachträglich nicht übernommen werden.
Die Bearbeitungszeiten für die „Anträge auf Gleichwertigkeitsfeststellung“ der verschiedenen anerkennenden Stellen sind sehr unterschiedlich. Spätestens drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen sollte ein rechtsgültiger Bescheid eingehen.
Wichtig! Nicht alle Informationsportale sind in mehreren Sprachen verfügbar und es ist häufig wegen der umfangreichen Informationen und der vielfältigen Zuständigkeiten nicht einfach, den im Einzelfall richtigen Weg herauszufinden. Als Ehrenamtliche*r können Sie unterstützen, indem Sie die für den Antrag erforderlichen Dokumente und Zeugnisse gemeinsam mit den Menschen, die Sie begleiten, zusammenstellen.
Nachholen von Schulabschlüssen
Sollte der Schulabschluss nicht anerkannt werden oder für die angestrebte Tätigkeit nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachzuholen. Je nach Bundesland und angestrebtem Schulabschluss stehen Erwachsenen hierzu Abendschulen, Kollegs und weitere Einrichtungen wie zum Beispiel Volkshochschulen offen. Über die Seite www.regional.planet-beruf.de lässt sich herausfinden, wo vor Ort ein Schulabschluss nachgeholt werden kann. Das vhs-Lernportal hilft dabei, sich auf einen Schulabschluss vorzubereiten.
Kommentare
Haben Sie bereits geflüchtete Menschen bei der Anerkennung von Schul-, Berufs- und Studienabschlüssen unterstützt oder sind gerade dabei? Welche Erfahrungen haben Sie gesammelt, welche Tipps und Hinweise haben Sie für Geflüchtete und andere Ehrenamtliche? Wir sind gespannt auf Ihre Beiträge im Kommentarfeld.